Überprüfung der Feuerlöscher
Wir überprüfen im 2-jährigen Intervall Ihre tragbaren Feuerlöscher im Sinne des §13 Abs.2 AStV (Arbeitsstättenverordnung).
Hinweis: Die Kosten für Ersatzteile oder neue Löscher sind vom Kunden zu tragen.
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